Veröffentlichungsvereinbarung
Version 1.1 – Stand: 25. Juli 2026
Diese Veröffentlichungsvereinbarung gilt für alle Texte, deren Veröffentlichung der Herausgeber der AIEIA zeitschrift für literatur (im folgenden Literaturzeitschrift genannt) gegenüber der Autorin bzw. dem Autor ausdrücklich annimmt.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Vereinbarung regelt die Veröffentlichung von Texten in der Literaturzeitschrift sowie die damit zusammenhängende Nutzung durch den Herausgeber.
Der jeweils betroffene Text ergibt sich aus der Annahmeerklärung des Herausgebers (z. B. per E-Mail).
§ 2 Rechteeinräumung
Die Autorin bzw. der Autor räumt dem Herausgeber das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte, nicht ausschließliche und unentgeltliche Recht ein, den angenommenen Text für die in dieser Vereinbarung ausdrücklich genannten Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere
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in der Literaturzeitschrift zu veröffentlichen;
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in elektronischer Form öffentlich zugänglich zu machen;
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dauerhaft auf den Internetseiten der Literaturzeitschrift bereitzuhalten und zu archivieren;
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ganz oder auszugsweise auf den Internetseiten sowie den Social-Media-Kanälen des Herausgebers oder der Literaturzeitschrift zu veröffentlichen;
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ganz oder auszugsweise zur Bewerbung der Literaturzeitschrift und ihrer Ausgaben zu verwenden;
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ganz oder auszugsweise in Audioform (z. B. als Lesung, Podcast oder Hörbeitrag) im Zusammenhang mit der Literaturzeitschrift oder ihrer Bewerbung zu veröffentlichen;
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zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies zur Ausübung der vorstehenden Rechte erforderlich ist.
Die Urheberrechte verbleiben uneingeschränkt bei der Autorin bzw. dem Autor.
Die Autorin bzw. der Autor räumt dem Herausgeber darüber hinaus das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte, nicht ausschließliche und unentgeltliche Recht ein, den angenommenen Text im Rahmen späterer elektronischer Ausgaben der Literaturzeitschrift (E-Books) zu veröffentlichen und zu vertreiben. Dies umfasst insbesondere den Vertrieb über die Internetseite des Herausgebers sowie über E-Book-Plattformen und Distributoren (z. B. epubli oder vergleichbare Anbieter).
Nicht von dieser Vereinbarung umfasst sind darüber hinausgehende eigenständige Veröffentlichungen des Textes außerhalb der Literaturzeitschrift, insbesondere in Anthologien, Sammelbänden, eigenständigen Büchern oder Hörbüchern. Hierfür wird der Herausgeber vor einer solchen Veröffentlichung die gesonderte Zustimmung der Autorin bzw. des Autors einholen.
§ 3 Zusicherungen
Die Autorin bzw. der Autor versichert,
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Urheberin bzw. Urheber des eingereichten Textes zu sein oder über sämtliche für die Veröffentlichung erforderlichen Rechte zu verfügen;
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dass der Text keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Persönlichkeits-, Marken- oder sonstige Schutzrechte, verletzt;
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dass der Veröffentlichung keine vertraglichen oder gesetzlichen Hindernisse entgegenstehen.
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§ 4 Freistellung
Verletzt die Autorin bzw. der Autor schuldhaft die vorstehenden Zusicherungen und werden deshalb berechtigte Ansprüche Dritter gegen den Herausgeber geltend gemacht, stellt die Autorin bzw. der Autor den Herausgeber von diesen Ansprüchen frei und ersetzt die hierdurch entstehenden erforderlichen Schäden sowie Rechtsverfolgungskosten.
§ 5 Vergütung
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, erfolgt die Veröffentlichung unentgeltlich. Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht.
§ 6 Namensnennung
Der Text wird grundsätzlich unter dem von der Autorin bzw. dem Autor gewünschten Namen oder Pseudonym veröffentlicht.
§ 7 Entfernung von Veröffentlichungen
Der Herausgeber ist berechtigt, eine Veröffentlichung abzulehnen, auszusetzen oder bereits veröffentlichte Inhalte ganz oder teilweise zu entfernen, wenn
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Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten Dritter oder gesetzlicher Vorschriften bestehen,
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sich nachträglich Tatsachen ergeben, die einer Veröffentlichung entgegenstehen,
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oder aus sonstigen berechtigten redaktionellen Gründen.
§ 8 Zustandekommen der Vereinbarung
Diese Vereinbarung kommt zustande, sobald die Autorin bzw. der Autor gegenüber dem Herausgeber in Textform (z. B. per E-Mail) erklärt, dieser Veröffentlichungsvereinbarung in der jeweils bezeichneten Fassung zuzustimmen. Eine handschriftliche oder elektronische Unterschrift ist nicht erforderlich.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.